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   KG, 07.02.2002 - 8 W 13/02   

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https://dejure.org/2002,23416
KG, 07.02.2002 - 8 W 13/02 (https://dejure.org/2002,23416)
KG, Entscheidung vom 07.02.2002 - 8 W 13/02 (https://dejure.org/2002,23416)
KG, Entscheidung vom 07. Februar 2002 - 8 W 13/02 (https://dejure.org/2002,23416)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 6 Abs. 1
    Erfallen der Erhöhungsgebühr bei Vertretung einer BGB -Gesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus KG, 07.02.2002 - 8 W 13/02
    Dem steht dann aber auch nicht die von der Beklagtenseite in Bezug genommene Entscheidung des BGH (NJW 2001, 1056 ) entgegen, weil diese Entscheidung erst nach der Beauftragung der Klägervertreter ergangen ist, so dass die Kläger sich noch an der alten Rechtslage orientieren konnten und letztlich auch orientieren mussten.
  • BGH, 26.03.1981 - VII ZR 160/80

    Unterbrechung der Verjährung einer Forderung durch Prozeßaufrechnung

    Auszug aus KG, 07.02.2002 - 8 W 13/02
    Dann aber war die Beauftragung der Klägervertreter durch alle Kläger mit der Folge der Anwendbarkeit des § 6 Absatz 1 BRAGO notwendig, weil zum Zeitpunkt der Beauftragung, die hier vor dem Zeitpunkt der Klageeinreichung im Juli 2000 liegen muss, eine Parteifähigkeit der aus den Klägern bestehenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts allgemein verneint wurde (vgl. dazu BGHZ 80, 222, 227; NJW 1981, 1953 ; Baumbach/Lauterbach, ZPO , 59. Aufl., § 50 Rdn. 12; Thomas/Putzo, ZPO , 22. Aufl., § 50 Rdn. 9; Zöller/Vollkommer, ZPO , § 50 Rdn. 26).
  • OLG Nürnberg, 17.03.1997 - 8 W 509/97

    Mehrvertretungszuschlag bei Tätigkeit für eine BGB -Gesellschaft

    Auszug aus KG, 07.02.2002 - 8 W 13/02
    Soweit das OLG Nürnberg (MDR 1997, 689 ) auch für die frühere Rechtslage die Auffassung vertreten hat, es lägen bei einem Tätigwerden für die im Rahmen einer Gesellschaft verbundenen Gesellschafter keine mehreren Auftraggeber im Sinne des § 6 Absatz 1 BRAGO vor, teilt der Senat diese Auffassung nicht (ebenso KG, MDR 1987, 857 ; KG, Beschluss vom 6. September 2001, Az.: 27 W 253/01).
  • KG, 22.05.1987 - 1 W 1828/86
    Auszug aus KG, 07.02.2002 - 8 W 13/02
    Soweit das OLG Nürnberg (MDR 1997, 689 ) auch für die frühere Rechtslage die Auffassung vertreten hat, es lägen bei einem Tätigwerden für die im Rahmen einer Gesellschaft verbundenen Gesellschafter keine mehreren Auftraggeber im Sinne des § 6 Absatz 1 BRAGO vor, teilt der Senat diese Auffassung nicht (ebenso KG, MDR 1987, 857 ; KG, Beschluss vom 6. September 2001, Az.: 27 W 253/01).
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